Welche Unterlagen sind vorzulegen?


Wenn Sie eine Gewerbeanzeige persönlich vornehmen, benötigen Sie:

  • den Personalausweis / Pass

  • Anmelde-/Abmelde-/Ummeldegebühr

  • falls Sie Ausländer sind: Ihre Aufenthaltsgenehmigung.

  • falls Sie erlaubnisbedürftige Tätigkeit beantragen: die jeweilige Erlaubnis

    Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind:

    • Automatengewerbe (§ 33 c Gewerbeordnung)

    • Gaststätten/Hotels (§ 2/§ 9 Gaststättengesetz)

    • Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung)

    • Nach § 34 c Gewerbeordnung:

      • Immobilien- und Wohnraumvermittlung

      • Finanzdienstleister
        (Ausnahmen: Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen)

      • Bauträger und Baubetreuer (Makler)

      • Darlehensvermittler

    • Personenbeförderung (z.B. Taxifahrer, Transportgewerbe)

    • Sonderfälle

      • Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Computern, Edelsteine, Schmuck Altmetallen etc.

      • Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften

      • Auskunfteien, Detekteien

      • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften u.ä.

      • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste

      • Darlehensvermittler

  • falls Sie Reisegewerbekarte beantragen möchten:

    • Gewerbezentralregisterauszug vom Gewerbeamt

    • Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

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