Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Wenn Sie eine
Gewerbeanzeige persönlich vornehmen, benötigen Sie:
den Personalausweis / Pass
Anmelde-/Abmelde-/Ummeldegebühr
falls Sie Ausländer sind: Ihre Aufenthaltsgenehmigung.
falls Sie erlaubnisbedürftige Tätigkeit beantragen: die jeweilige Erlaubnis
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind:
Automatengewerbe (§ 33 c Gewerbeordnung)
Gaststätten/Hotels (§ 2/§ 9 Gaststättengesetz)
Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung)
Nach § 34 c Gewerbeordnung:
Immobilien- und Wohnraumvermittlung
Finanzdienstleister
(Ausnahmen: Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen)Bauträger und Baubetreuer (Makler)
Darlehensvermittler
Personenbeförderung (z.B. Taxifahrer, Transportgewerbe)
Sonderfälle
Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Computern, Edelsteine, Schmuck Altmetallen etc.
Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften
Auskunfteien, Detekteien
Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften u.ä.
Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste
Darlehensvermittler
falls Sie Reisegewerbekarte beantragen möchten:
Gewerbezentralregisterauszug vom Gewerbeamt
Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
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